Liebe Kunden,
der Nationalrat hat die Verlängerung der 5% MwSt in bestimmten Bereichen bis 31.12.2021 beschlossen.
"Die ermäßigte Umsatzsteuer von 5% in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie und Kultur wird bis Ende des Jahres 2021 verlängert." (Quelle: Bundesministerium Finanzen, https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/weitere-hilfsmassnahmen.html , Stand: 18.12.2020)
Laut BMF ist es nicht zwingend notwendig alle betreffenden Warengruppen in der Registrierkassa auf 5% umzustellen. Ein aufgedruckter Vermerk auf der Rechnung reicht (ABER bei Rechnungen für Firmen sollte und bei Rechnungen über 400€ muss der korrekte MwSt Betrag und der korrekte Nettobetrag händisch ergänzt werden). Die korrekte Abrechnung der MwSt erfolgt dann in der Buchhaltung. Halten Sie bitte mit Ihrer Buchhaltung/Steuerberatung Rücksprache, welche Variante für Ihren Betrieb am besten passt.
Laut WKO darf die Umsatzsteuer auf 5% bei folgenden Leistungen und Artikel gesenkt werden (Stand: 18.12.2020):
- Speisen und Getränke (alkoholisch und nicht-alkoholisch) in der Gastronomie, Konditoreien, Bäckereien und Fleischereibetrieben
- Nächtigungen in Hotels, anderen Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen
- im Publikations- und Kulturbereich z.B. Bücher, Noten, Bilderalben, Gemälde,.. ACHTUNG! Nicht mehr unter den begünstigten Steuersatz fallen Zeitungen und andere periodische Druckschriften.
Die vollständige Liste finden Sie hier: https://www.wko.at/service/steuern/umsatzsteuersenkung-gastronomie-2020.html
Variante 1: Vermerk auf der Rechnung ohne Änderung der Mehrwertsteuersätze in der Kassa
Beispiel von der Webseite des BMF: „Bsp. 4 Der ermäßigte Steuersatz von 5 % ist im Unternehmen für mehrere Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen anwendbar. Der Ausweis auf dem Beleg erfolgt für diese Artikel zu den bisher nach § 10 Umsatzsteuergesetz anwendbaren Steuersätzen.
Folgende Anmerkung genügt: „Nettobetrag und MwSt auf Bon für den/die Artikel, der/die dem ermäßigten Steuersatz von 5 % unterliegt/unterliegen, ungültig; korrekt 5%““ (Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html)
Diesen Vermerk auf der Rechnung kann jeder Kunde selbst in ein paar Schritten durchführen. Melden Sie sich dazu mit dem Chefbenutzer im Aida.Touch Kassenprogramm an, tippen Sie auf
-Funktionen
-Aida.Touch Backoffice
-Stammdaten
-Diverses
-Texte
Hier den Kopf- oder Schlusstext auswählen und auf „Ändern“ tippen. Danach den entsprechenden Text für die 5% MwSt. eintragen und mit „OK“ bestätigen. Anschließend das Aida.Touch Backoffice schließen und das Kassenprogramm einmal neu starten. (Sollte es mehrere Kassen/Mobiles im Verbund geben, muss bei jeder Kassa das Kassenprogramm einmal neu gestartet werden, auch Orderman müssen einmal neu synchronisiert werden. Bei mehreren Kassen, die nicht zusammenhängend sind, muss der Text natürlich auf jeder Kassa eingegeben werden.)
Achtung! Der Vermerk darf erst am 30. Juni nach Abschluss des Tages oder am 1. Juli vor Betriebsbeginn eingetragen werden. Entsprechend muss dieser Vermerk dann am 1. Jänner 2022 wieder herausgelöscht werden.
Variante 2: Änderung der Mehrwertsteuer bei den betreffenden Warengruppen in der Registrierkassa
Da die Mehrwertsteuersätze nur von uns Technikern geändert werden können, müssen wir diese Umstellung vornehmen. Dazu ist es zwingend notwendig, dass Sie uns ein Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken mit folgenden Informationen:
-Betriebsname
-Welche Warengruppen dürfen in Ihrer Kassa auf die 5% MwSt geändert werden (bei Unsicherheiten bitte den Steuerberater fragen, wir können hier keine Auskunft erteilen)
-Wann ist eine Umstellung möglich
- Ist eine Umstellung per Fernwartung möglich oder muss die Umstellung vor Ort erfolgen, weil kein Internet vorhanden ist
Nachdem wir diese schriftliche Bestellung von Ihnen bekommen haben, können wir die Umstellung auf der Kassa durchführen. Die Mehrwertsteuer ändert sich in den betreffenden Warengruppen dann automatisch am 1. Juli 2020 auf 5% und stellt sich am 1. Jänner 2022 wieder auf den Normalsteuersatz zurück. Wir bitten trotzdem die Kunden an den jeweiligen Stichtagen die Mehrwertsteuersätze zu kontrollieren, um Fehlern vorzubeugen.
Für Betreuungskunden:
Kosten für die Umstellung per Fernwartung: € 49,- exkl. MwSt.
Kosten für die Umstellung vor Ort: € 49,- exkl. MwSt. + Anfahrtskosten
Für Nicht-Betreuungskunden:
Kosten für die Umstellung per Fernwartung: € 149,- exkl. MwSt.
Kosten für die Umstellung vor Ort: € 149,- exkl. MwSt. + Anfahrtskosten
Alle Informationen vom BMF finden Sie unter diesem Link:
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html
Stand: 18.12.2020
Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Mehrwertsteuersenkung zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche und des Publikationsbereichs geplant. Die Mehrwertsteuer soll von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 auf 5% gesenkt werden.
Hier das Informationsschreiben das am 23.06.2020 auf der Webseite des BMF veröffentlicht wurde.
Stand: 23.06.2020
REFERENZEN
..... und noch ein paar mehr .....